Weitere Jugendprojekte

 

Die Grundlagen der Jugendmitwirkung in der Stadt Bern:

 

Gemeindeordnung der Stadt Bern

Artikel 33 Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

1 Die Stadt fördert die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen am öffentlichen Leben.

2 Kinder und Jugendliche können ihre Anliegen in geeigneter Form selbst vertreten.

3 Der Stadtrat erlässt ein Reglement.

 

Jugendpolitisches Konzept p_a_r_t

 

Jugendpolitisches Konzept p_a_r_t Kurzfassung

 

Reglement über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen